Diese Meldung wurde am 16.07.2024 via api erstellt.
Stadt Heilbronn am 18.07.2024 um 08:49 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage „Anbringen eines Verkehrsspiegels“ geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich vermittelt ein Verkehrsspiegel eine falsche Sicherheit. Als Erkenntnis aus langjährigen Untersuchungen bleibt festzuhalten, dass ein Verkehrsspiegel trotz des Vorteils der besseren Sichten nicht für mehr Sicherheit sorgt. Gleichzeitig ergeben sich die folgenden Nachteile:
Er zeigt ein verkleinertes Bild, dies täuscht damit bei der Geschwindigkeitseinschätzung, beim Schätzen der Entfernung und es entstehen tote Winkel. Gerade tote Winkel sind gefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Weiterhin kann es Beeinträchtigungen infolge von Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser bzw. Eis), Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber oder Graffiti), Blendegefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung und die Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen geben.
Ein Verkehrsspiegel entbindet den Fahrzeugführer nicht von der allgemeinen Umsichtspflicht. Der Blick in den Verkehrsspiegel ist nicht ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu, woraus sich neue bzw. zusätzliche Gefahren ergeben können.
Aus den vorgenannten Gründen, lehnt das Amt für Straßenwesen die Anbringung eines Spiegels zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vorzimmer Betriebsamt am 17.07.2024 um 11:30 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Heilbronn" weitergeleitet.
Unregistrierter Nutzer am 16.07.2024 um 21:36 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Vorzimmer Betriebsamt" weitergeleitet.