Diese Meldung wurde am 29.07.2024 via api erstellt.
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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Gehwegparken (Markierungen auf dem Gehweg) kann an der Stelle nach den Baumaßnahmen leider nicht mehr hergestellt werden, da die gesetzlich vorgeschriebene Restgehwegbreite nicht ausreicht um das parken auf dem Gehweg zu erlauben. Die entsprechenden Parkverbotsschilder zur Verdeutlichung wurden bereits angeordnet. Das Verkehrzeichen im Bereich des Kindergartens wird entfernt, da hier auf Grund der vorhandenen Parkflächen auf dem Grundstück ohnehin nicht davor geparkt werden darf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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