Diese Meldung wurde am 23.10.2024 via android erstellt.
Stadt Heilbronn am 24.10.2024 um 11:36 Uhr:
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag unter heilbronn.mängelmelder.de der Stadt Heilbronn.
In der Stadt Heilbronn ist die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, wie auch in anderen Städten Baden-Württembergs, per Satzung gemäß StrG § 41 (2) auf die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken übertragen. Der Umfang der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, sowie die Zeiten über das Räumen und Streuen ergeben sich aus der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht -Satzung.
Die Satzung ist auf der Homepage www.Heilbronn.de unter Stadtrecht zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Heilbronn
Vorzimmer Betriebsamt am 24.10.2024 um 09:20 Uhr:
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Unregistrierter Nutzer am 23.10.2024 um 17:28 Uhr:
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